Online-Service
Voraussetzung ist die persönlich in der Praxis hinterlegte DSGVO-Einwilligung zum email-Versand.
Rufen Sie Ihre Laborergebnisse online über die Anfrage-Maske ab.
Nutzen Sie für Ihre Bestellung von Wiederholungs-Rezepten den Service unserer Online-Rezeptbestellung.
Die Rezepte sind in aller Regel erst am Folgetag nach Eingang Ihrer Anfrage auf Ihrer Versicherten-Karte verbucht.
Bitte verzichten Sie bis dahin daher auf telefonische oder schriftliche Nachfragen!
Hintergrund: Die Übermittlung Ihrer Rezept-Verordnung muss durch den verordnenden Arzt freigechaltet und signiert werden und erfolgt elektronisch über die Telematik als e-Rezept. Sie wird dann in der Apotheke über Ihre Gesundheitskarte der Krankenkasse ausgelesen.Die Ausstellung eines e-Rezeptes ist technisch durch den Gesetzgeber geregelt nur dann möglich, wenn Ihre Versichertenkarte für das laufende Quartal bereits in der Praxis eingelesen wurde!
