Buchungen für Selbstzahler und IGELeistungen

Ab dem 1.1.2027 werden wir als Praxis in der Folge des Beitrags-Stabilisierungsgesetzes erstmalig auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) und Selbstzahler-Leistungen in Rechnung stellen, die durch die Budget-Regelung  des neuen Gesetzes nicht mehr abgedeckt sind. Lesen Sie hier mehr dazu.

Mit der Einführung des Beitrags-Stabilisierungs-Gesetzes der Bundesregierung sehen wir uns gezwungen, zum 1.1.2027 erstmalig Zum 1.1.2027. Das Prinzip der Selbstzahler-Leistung einzuführen.

Hintergrund: auch die bisherige Vergütung beruhte anteilig auf dem Prinzip des gedeckelten Budgets. Hierbei wurde eine definierte Zahl von Patienten pro Quartal mit einer maximalen Gesamt-Vergütung (für alle in einem Quartal beim Patienten erbrachten Leistungen) von etwa 36 bis 40€ pro für 3 Monate je Patient vergütet. Überschreitungen des Budgets wurden und werden abgestaffelt und damit quasi nicht vergütet. Leistungen, die per se. diesen Betrag überschreiten (zum Beispiel Sonographie, Doppler Sonographie, Leberpunktion, Kontrastmittel-Sonographie, Kapselendoskopie, Magenspiegelung) waren und sind verständlicherweise auch bisher nach diesem Prinzip ökonomisch ebenso wenig darstellbar wie eine qualitativ hochwertige Betreuung von chronisch kranken PatientInnen.

Ausgenommen waren bisher aufwändige Vorsorgeleistungen, unter die auch die. Vorsorgekoloskopie und Dickdarmspiegelung als Personal-, Energie-, Ausstattungs- und Investitions- aufwändige Leistungen fielen. Dies wurde mit dem neuen Gesetz so geändert, dass nun auch diese Leistungen in das nach PatientInnenzahl und Erlös gedeckelte Gesamtbudget überführt werden. Gleichzeitig wird die Zahl der pro Kassensitz im Budget behandelbaren PatientInnen reduziert.

Damit ist eine weitere Leistungserbringung im bisherigen Rahmen und mit unserem Anspruch auf das hohe Niveau unserer medizinischen Tätigkeit betriebswirtschaftlich aus sicherlich gut nachvollziehbaren Gründen nicht weiter darstellbar.

Für uns bedeutet das, dass wir priorisiert PatientInnen aus unserem Patientenstamm, PatientInnen mit dringlichem Überweisungsgrund (nach definierten Regeln mit den HausärztInnen), PrivatpatientInnen versorgen und ansonsten nur soweit in Zahl und Leistungsumfang, wie es unser Budget absehbar zulässt. Für alle anderen Leistungen werden wir das Angebot für SelbstzahlerInnen machen Bestimmte Leistungen in der Diagnostik werden als IGELeistungen angeboten.

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